Teilhabe
Schwerbehinderung
Wichtiger Hinweis zum Behinderten-Pauschbetrag: Zur Geltendmachung bei der Einkommenssteuer ist ab 2026 die Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) an das Landratsamt (Schwerbehindertenrecht) erforderlich.
Teilhabe
Wichtiger Hinweis zum Behinderten-Pauschbetrag: Zur Geltendmachung bei der Einkommenssteuer ist ab 2026 die Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) an das Landratsamt (Schwerbehindertenrecht) erforderlich.