Soziales: Krankenhilfe

Aktuelles

Sozialabteilung am Montag, 19.10.2026 von 10:30 bis 12:30 Uhr nicht erreichbar

Die telefonische und persönliche Erreichbarkeit aller Mitarbeitenden der Sozialabteilung ist  wegen einer wichtigen dienstlichen Veranstaltung am Montag, 19. Oktober 2026 von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr eingeschränkt.
Persönliche Vorsprachen und Anrufe bitten wir außerhalb dieser Zeit zu legen.
Für Besucher:innen der Sozialabteilung ist im Landratsamt eine Not-Anlaufstelle in Büro A2 03 eingerichtet.
Hier können Unterlagen abgegeben und dringende Nachrichten hinterlassen werden.

Beschreibung

Für Personen, die nicht krankenversichert und nicht in der Lage sind, die Kosten einer notwendigen ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung aus eigenen Mitteln zu tragen, wird Krankenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.
Krankenhilfe im Bereich soziale Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII), Kontakt:

Krankenhilfe im Bereich Asylbewerberleistungen, Kontakt:

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Soziale Hilfen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung