Landwirtschaft und Förderung
Erzeugung, Fachwissen Pflanzenbau und Tierhaltung
Beschreibung
Die wirtschaftliche und umweltgerechte Erzeugung pflanzlicher und tierischer Lebensmittel ist eine zentrale Aufgabe. Zum Schutze des Verbrauchers und der Umwelt muss eine Vielzahl unterschiedlicher und teilweise sehr komplexer Vorschriften eingehalten werden. Die Offizialberatung leistet zum Beispiel in der Düngung, beim Einsatz und Reduktion von Pflanzenschutzmitteln oder zur tiergerechten und wirtschaftlichen Tierhaltung einen Beitrag dazu, dass diese Vorgaben umgesetzt werden können.
Alle Informationen zu Pflanzenbau, Tierhaltung, zur Agrarpolitik und zur landwirtschaftlichen Förderung sowie den Warndienst für den Pflanzenbau und Pflanzenschutz finden Sie im
Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Für den Einkauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmittel durch sachkundige Personen ist ein Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich. Zusätzlich ist jede sachkundige Person verpflichtet, im 3-jährigen Turnus an einer Fortbildung teilzunehmen.
Hinweise zur Beantragung des Sachkundenachweises
Sie können den Antrag online oder in Papierform stellen.
Onlinedienst
Den Antrag können Sie hier online einreichen:
Erläuterungen zum Onlineantrag
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Antrag ohne Registrierung: Sie haben keine Möglichkeit, erneut auf Ihren Antrag zuzugreifen, um z.B. Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen
- Antrag mit Registrierung: nach der Registrierung können Sie mit Ihrer Kennung jederzeit auf Ihren Antrag zugreifen, um z.B. Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen.
- Ihr Antrag landet automatisch bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt.
Für die Bearbeitung wichtige Angaben und Unterlagen
- Nachweis der Sachkunde: z.B. Urkunde der Ausbildung, Urkunde der Sachkundeprüfung (nicht Fortbildungsbescheinigung!)
- Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse
Es fallen folgende einmalige Gebühren an:
Online-Antrag = 25,- €
Papierantrag = 41,- €
Das Formular für den Papierantrag bekommen Sie beim Landratsamt, Abteilung Landwirtschaft.
Ihr Antrag wird geprüft und beschieden. Sie bekommen einen Bescheid mit Gebührenrechnung. Nach Eingang Ihrer Zahlung wird die Karte gedruckt und direkt an Sie versandt.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Sachkundenachweis
Hinweise zur Fortbildung im Pflanzenschutz
Innerhalb eines festgelegten 3-Jahreszeitraumes muss jede sachkundige Person die Teilnahme an insgesamt 4 Stunden Fortbildung nachweisen. Wer keine Fortbildung nachweisen kann, läuft Gefahr, den neuen Sachkundenachweis wieder zu verlieren.
Termine für Fortbildungsveranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender der Abteilung Landwirtschaft.
Fachwissen zu Tierhaltung und Pflanzenbau
Die Landesanstalten vermitteln Wissen in Verbindung mit praxisorientierten Versuchen und Erhebungen zum Zwecke der überbetrieblichen Ausbildung, des Unterrichts für landwirtschaftliche Fachschulen, der Erwachsenenbildung sowie Fort- und Weiterbildung von Beratungskräften.
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Landwirtschaft: Sachgebiet landwirtschaftliche Erzeugung und Kontrolle
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 13:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung