Obst und Garten, Streuobst: Förderung
Förderprogramm: Schnitt von Streuobstbäumen
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat setzt die sog. „Baumschnittprämie“ in den Jahren 2026 bis 2028 fort.
Sammelanträge konnten bis 15. Juni 2026 gestellt werden. Eine Antragstellung während der laufenden Förderperiode ist nicht möglich.
Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.
Förderprogramm Baumschnitt
Fördermöglichkeiten
Informationen zu vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten:
Maßnahmen zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft können im Rahmen einer Biotopvernetzungskonzeption nach der Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden.
Zum Teil haben auch die Städte und Kommunen im Landkreis eigene Förderprogramme. Fragen Sie vor Ort nach.
Weitere Informationen
Kontakt
Tel.: 07071 207-4057
Tel.: 07071 207-4065
Fax: 07071 207-4099
Allgemeine Sprechzeiten
nach Terminvereinbarung

