Baumschnitt Streuobst: Förderung
Förderprogramm „Schnitt von Streuobstbäumen“
Beschreibung
Landratsamt Tübingen
Informationen zum Förderprogramm "Schnitt von Streuobstbäumen":
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz setzt die sog. „Baumschnittprämie“ fort. Dazu wurde eine neue Förderperiode eröffnet. Die neue Förderperiode umfasst die Jahre 2026 bis 2028, wobei die Antragstellung ab sofort möglich ist. Sammelanträge können Sie bis spätestens 15. Juni 2026 beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Förderprogramm, Antrag
Weitere Informationen
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Landwirtschaft
Obst- und Gartenbau
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts.
Allgemeine Sprechzeiten
Beratung nach telefonischer Vereinbarung

