Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung können Personen erhalten, die nicht nur vorübergehend eine wesentliche körperliche, geistige oder seelische Behinderung haben oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Hilfe soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern.
Im § 53 Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) i. V. m. §§ 1 – 3 der Verordnung nach § 60 SGB XII ist der Begriff der wesentlichen Behinderung beschrieben.
Hilfen können vielfältig sein:
- Heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Frühförderung
- Besuch einer Kindertageseinrichtung / einer Schule
(von Kindern und Jugendlichen mit einer körperlichen und/ oder geistigen Behinderung. Für Kinder und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung ist die Jugendhilfe Ansprechpartner)-
- Integrationshilfe beim Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Regelschule
- Finanzierung des Besuchs eines Schulkindergartens oder eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ - früher Sonderschule)
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- Familienunterstützung
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Tagesstruktur in Form einer Werkstattbeschäftigung oder eines Besuchs einer Förder- und Betreuungsgruppe oder einer Seniorenbetreuung
- Hilfen zu einem selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnangeboten
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- Ambulant betreutes Wohnen
- Betreutes Wohnen in einer Familie
- Wohnen in einer stationären Form
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Der Beratungs- und Sozialdienst unterstützt und berät Sie gerne in Ihrer jeweiligen Lebenssituation.
Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist die Vorlage von Antragsunterlagen erforderlich, die Auskunft geben zu der vorliegenden wesentlichen Behinderung und zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragsteller/innen.
Informationen hierüber und Erläuterungen zu den erforderlichen Antragsunterlagen können Sie in der Beratung oder unmittelbar beim Fachdienst für Leistungen der Teilhabe erhalten.
Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe können sowohl als Sachleistung oder als Geldleistung in Form eines Persönlichen Budgets gewährt werden. Der Umfang der Leistung ist abhängig von den persönlichen Ressourcen und den Auswirkungen der wesentlichen Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Anträge und Informationen
- Antrag auf Inklusionsleistungen in Kindertageseinrichtungen (422,1 KiB)
- Antrag auf Inklusionsleistungen in der Schule (247,1 KiB)
- Richtlinien des Landkreises Tübingen über die Gewährung von Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen (189,5 KiB)
- Eintritt der Volljährigkeit - Checkliste (31,2 KiB)
- Arbeitshilfe - Gemeinsam auf dem Weg zur Inklusion (1,01 MiB)