Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Beschreibung

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung können Personen erhalten, die nicht nur vorübergehend eine wesentliche körperliche, geistige oder seelische Behinderung haben oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Hilfe soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern.
Im § 53 Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) in Verbindung mit §§ 1–3 der Verordnung nach § 60 SGB XII ist der Begriff der wesentlichen Behinderung beschrieben.

Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe können sowohl als Sachleistung oder als Geldleistung in Form eines Persönlichen Budgets gewährt werden. Der Umfang der Leistung ist abhängig von den persönlichen Ressourcen und den Auswirkungen der wesentlichen Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Hilfen können vielfältig sein

  • Heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Frühförderung
  • Besuch einer Kindertageseinrichtung / einer Schule
    (von Kindern und Jugendlichen mit einer körperlichen und/ oder geistigen Behinderung. Für Kinder und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung ist die Jugendhilfe Ansprechpartner)
    •  
      • Integrationshilfe beim Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Regelschule
      • Finanzierung des Besuchs eines  Schulkindergartens oder eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ - früher Sonderschule) 
  • Familienunterstützung
  • Versorgung mit Hilfsmitteln
  • Tagesstruktur in Form einer Werkstattbeschäftigung oder eines Besuchs einer Förder- und Betreuungsgruppe oder einer Seniorenbetreuung
  • Hilfen zu einem selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnangeboten
    •  
      • Ambulant betreutes Wohnen
      • Betreutes Wohnen in einer Familie
      • Wohnen in einer stationären Form

Persönliches Budget

Eingliederungshilfe: Verfahrensablauf

Onlinedienst

Antrag, Formulare

Erforderliche Unterlagen

Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist die Vorlage von Antragsunterlagen erforderlich, die Auskunft geben zu der vorliegenden wesentlichen Behinderung und zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragsteller/innen.

Informationen hierüber und Erläuterungen zu den erforderlichen Antragsunterlagen können Sie in der Beratung oder unmittelbar beim Fachdienst für Leistungen der Teilhabe erhalten.

Beratungsstelle, Sozialdienst

Der Beratungs- und Sozialdienst unterstützt und berät Sie gerne in Ihrer jeweiligen Lebenssituation.

Weitere Informationen

  
 

Soziales

Aufgabenbereich

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

Ansprechpersonen

Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Ansprechperson beim Fachdienst für Leistungen der Teilhabe, diese finden Sie in der Übersicht:

Übersicht Ansprechpersonen: Fachdienst für Leistungen der Teilhabe

Sachgebietsleitung

Frau Tennigkeit
Raum: A3 71
Tel.: 07071 207-2030
Fax: 07071 207-92030
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