Haushalts- und Finanzwesen
Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich notwendig ist.
- Haushaltsplan (4,703 MiB)
- Produktbuch (738,6 KiB)
- Jahresabschluss (2,611 MiB)
- Kreishaushalt
Gebühren
Freiwilligkeitsleistungen des Landkreises Tübingen
Der Kreistag entscheidet im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auch über Freiwilligkeitsleistungen. Alle erforderlichen Anträge, Formulare, etc. erhalten Sie hier:
- Zuschussantrag (60,9 KiB)
- Zuwendungsvertrag (22,1 KiB)
- Personalkostenübersicht (14,9 KiB)
- Verwendungsnachweis (22,7 KiB)
Beteiligungsbericht
Gemäß § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung (LKrO) hat der Landkreis zur Information des Kreistags und seiner Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.
Mit dem Beteiligungsbericht soll ein Beitrag zur größeren Transparenz hinsichtlich der ausgegliederten Aufgabenerfüllung in Privatrechtsform geleistet werden. Da auch die Beteiligungen des Landkreises Tübingen an Eigenbetrieben und Zweckverbänden wirtschaftlich und grundsätzlich von Bedeutung sind, wird der Beteiligungsbericht um die nachrichtliche Darstellung der öffentlich-rechtlichen Auslagerung erweitert.
- Beteiligungsbericht (1,031 MiB)