Haushalts- und Finanzwesen

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich notwendig ist.

Gebühren

Beteiligungsbericht

Gemäß § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung (LKrO) hat der Landkreis zur Information des Kreistags und seiner Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.

Mit dem Beteiligungsbericht soll ein Beitrag zur größeren Transparenz hinsichtlich der ausgegliederten Aufgabenerfüllung in Privatrechtsform geleistet werden. Da auch die Beteiligungen des Landkreises Tübingen an Eigenbetrieben und Zweckverbänden wirtschaftlich und grundsätzlich von Bedeutung sind, wird der Beteiligungsbericht um die nachrichtliche Darstellung der öffentlich-rechtlichen Auslagerung erweitert.

  
 

Finanzen

Aufgabenbereich

Haushalts- und Finanzwesen

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Finanzen
Haushalts- und Finanzwesen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Lage/Anfahrt

Mail: kreiskasse@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-1102
Fax: 07071 207-1199

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr
Do. 14:00-16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Abteilungsleitung

Herr Michels
Raum: A4 01
Tel.: 07071 207-1101
Fax: 07071 207-91101
k.michels@kreis-tuebingen.de

Stellvertretende Abteilungsleitung

Herr Gekeler
Raum: A4 03
Tel.: 07071 207-1110
Fax: 07071 207-91110
m.gekeler@kreis-tuebingen.de