Haushalts- und Finanzwesen
Kreishaushalt, Haushaltsplan, Gebühren, Freiwilligkeitsleistungen, Beteiligungsbericht
Kreishaushalt, Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich notwendig ist.
Haushaltsjahr 2026
Kreishaushalt 2026: In der Sitzung des Kreistags am Mittwoch, 8. Oktober 2025 stellte die Landkreisverwaltung den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 vor und brachte ihn zur Beratung in den Kreistag ein. Die Kreisrätinnen und Kreisräte haben nun in den kommenden Wochen Zeit, sich detailliert mit dem Zahlenwerk auseinanderzusetzen und Änderungsanträge einzubringen. Planmäßig vorgesehen ist die Verabschiedung des Kreishaushalts 2026 in der Kreistagssitzung am Mittwoch, 10. Dezember 2025.
Haushaltsjahr 2025
Kreishaushalt nach Jahren
Haushaltspläne und Übersichten, Haushaltsreden
Gebühren
Freiwilligkeitsleistungen
Der Kreistag entscheidet im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auch über Freiwilligkeitsleistungen. Die Förderung gemeinnütziger Vereine und Organisationen erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage von Vereinbarungen, in denen die Modalitäten und die Höhe der Förderung zwischen Verwaltung und Zuschussnehmer:in für die Dauer von 3 Jahren verbindlich festgelegt werden. Dadurch soll für beide Seiten eine höhere Planungssicherheit für die Dauer der Förderperiode erreicht werden.
Aktuell berät der Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 die kommende Förderperiode 2024–2026.
Alle erforderlichen Anträge, Formulare, etc. erhalten Sie hier:
Beteiligungsbericht
Gemäß § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung (LKrO) hat der Landkreis zur Information des Kreistags und seiner Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.
Mit dem Beteiligungsbericht soll ein Beitrag zur größeren Transparenz hinsichtlich der ausgegliederten Aufgabenerfüllung in Privatrechtsform geleistet werden. Da auch die Beteiligungen des Landkreises Tübingen an Eigenbetrieben und Zweckverbänden wirtschaftlich und grundsätzlich von Bedeutung sind, wird der Beteiligungsbericht um die nachrichtliche Darstellung der öffentlich-rechtlichen Auslagerung erweitert.
Kontakt
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Aufgabenbereiche
Abteilungsleitung
Herr Schneider
Raum: A4 01
Mail: a.schneider@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-1101
Stellvertretende Abteilungsleitung
Herr Gekeler
Raum: A4 03
Mail: m.gekeler@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-1110