Umwelt
Allgemeinverfügung beschränkt Wasserentnahme
Aus dem Appell wird ein Verbot: Wasserentnahmen mittels Pumpen im Landkreis Tübingen teilweise untersagt
Wegen der andauernden Trockenheit hat das Landratsamt Tübingen eine zeitlich befristete Verfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme erlassen. Trotz der aufgetretenen kurzzeitig starken Regenfälle der vergangenen Tage sind die Wasserstände bzw. Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis Tübingen aufgrund der anhaltenden trockenen Witterung der vergangenen Wochen und der unterdurchschnittlichen Winter- und Frühjahrsniederschläge auf kritische Werte gesunken. Die Hitze führt zudem zu hohen Verdunstungsraten und Wassertemperaturen.
Lokale Regenschauer führen nur zu kurzen Abflussspitzen in den Gewässern – aber nicht zu einer anhaltenden Verbesserung der Wasserstände.
Die Grundwasserstände unterliegen einem Abwärtstrend, was den Trockenwetterabfluss im Gewässer weiter verringert. Auch die Wetterprognosen für die nächsten Tage und Wochen lassen keine signifikanten andauernden Niederschläge erwarten. Deshalb sind kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in den Gewässern nicht auszuschließen.
Das Landratsamt Tübingen beschränkt deshalb per Allgemeinverfügung ab sofort bis zum 30.09.2026 den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch an den oberirdischen Gewässern im Landkreis Tübingen – ausgenommen bleiben derzeit die Gewässer Neckar, Ammer und Echaz. Danach ist es verboten, Wasser mittels Pumpen aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen. Das Schöpfen von Wasser lediglich mit Handgefäßen – wie Eimern und Gießkannen – bleibt noch zulässig. Ein Aufstauen von Gewässern hierzu ist untersagt. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Auch mit Blick auf die gegenwärtige Hitzeperiode appelliert das Landratsamt an das Verantwortungsbewusstsein aller, besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.

