Bodenschutz
Mitwirkung an Verfahren zur Bauleitplanung
Beschreibung
Eine wichtige Aufgabe im vorsorgenden Bodenschutz ist die Mitwirkung an Verfahren zur Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne). Im Außenbereich sind strenge Maßstäbe an die Begründung neuer Flächenausweisungen anzulegen. Ziel ist es, einen schonenden, sparsamen Umgang mit Boden zu sichern.
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Abteilung Umwelt und Gewerbe, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz
Derendinger Straße 40
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-4102
Fax: 07071 207-4199
Die Büros der Abteilung Umwelt und Gewerbe befinden sich in der Außenstelle Derendinger Straße 40.
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
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Herr Mittag