Bodenschutz
Mitwirkung an Verfahren zur Bauleitplanung
Beschreibung
Eine wichtige Aufgabe im vorsorgenden Bodenschutz ist die Mitwirkung an Verfahren zur Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne). Im Außenbereich sind strenge Maßstäbe an die Begründung neuer Flächenausweisungen anzulegen. Ziel ist es, einen schonenden, sparsamen Umgang mit Boden zu sichern.
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Abteilung Umwelt und Gewerbe, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz
Landratsamt Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz
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72072 Tübingen
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Fax: 07071 207-4199
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