Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete zum Schutz der Trinkwassergewinnung, Heilquellenschutzgebiete
Beschreibung
Zum Schutz der Trinkwassergewinnung werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen, in denen die Nutzungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sind. So soll gewährleistet werden, dass im Einzugsbereich eines Trinkwasserbrunnens keine Schadstoffe in den Untergrund gelangen.
Im Kreis Tübingen wurden auch zwei Heilquellenschutzgebiete ausgewiesen. In Rottenburg-Obernau befindet sich das Heilquellenschutzgebiet „Neue Schlossgartenquelle“ und zwischen Mössingen und Bodelshausen das Heilquellenschutzgebiet „Bad Sebastiansweiler“.
Weitere Informationen
Im Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sind die Wasserschutzgebiete und Quellenschutzgebiete im Landkreis Tübingen abrufbar:
- Umwelt-Daten- und -Kartendienst (UDO) Baden-Württemberg
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Kontakt
Abteilung Umwelt und Gewerbe, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr unter der 112. Vor dort wird die Rufbereitschaft des Landratsamtes entsprechend alarmiert.
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:30–12:00 Uhr
Mo.–Do. 14:00–15:30 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Die Büros der Abteilung Umwelt und Gewerbe befinden sich in der Derendinger Straße 40.
Sachgebietsleitung
Herr Mac Aulay
