Baurecht
Bauen, Baurecht, Bauantrag: Verfahren und Themen
Beschreibung
Der Wunsch nach den eigenen Vier Wänden ist für viele ein wichtiges Ziel. Damit Bauwillige möglichst schnell an ihr Ziel kommen, steht das Aufgabengebiet Baurecht gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Zuständig ist das Landratsamt für alle Gemeinden, die nicht über eine eigene Baurechtsbehörde verfügen: Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen,Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach.
Zu den Aufgabenbereichen des Landratsamtes gehören neben der bautechnischen und baurechtlichen Prüfung von Bauanträgen und Bauvoranfragenauch die Bereiche Denkmalschutz und Brandschutz. Weiter prüft das Landratsamt als staatliche Bauaufsichtsbehörde, ob bei der Bebauung und bei der Nutzung von Grundstücken die Anforderungen des öffentlichen Baurechts beachtet werden.
Den Bau oder Erwerb eines Familienheims unterstützt das Land Baden-Württemberg mitzinsgünstigen Förderdarlehen der L-Bank. Gefördert werden Familien und Alleinerziehende mit Kindern, aber auch schwerbehinderte Menschen mit besonderem Wohnraumbedarf, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Anträge auf Wohnraumförderung für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims im Kreis Tübingen sind bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes einzureichen.
Zuständige Stelle
Der Aufgabenbereich Baurecht beim Landratsamt Tübingen ist zuständig für die Gemeinden:
Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach.
Bitte nehmen Sie Kontakt über Mail und Telefon auf – insbesondere auch für die Beratung vor Antragstellung.
Für baurechtliche Fragen in Gemeinden, die nicht vom Landratsamt betreut werden, wenden Sie sich bitte an:
- Stadtverwaltung Tübingen
Stadtgebiet und Stadtteile von Tübingen - Stadtverwaltung Mössingen
Stadtgebiet und Stadtteile von Mössingen sowie Ofterdingen und Bodelshausen - Stadtverwaltung Rottenburg
Stadtgebiet und Stadtteile von Rottenburg
Aufgabenbereiche
Wir haben für Sie Informationen zu den wesentlichen Themen und Verfahren im Baurecht zusammengestellt:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung: Wohnungseigentum (Onlinedienst)
- Baugenehmigung, Bauantrag
- Bauvorbescheid
- Bauvorschriften: Ausnahme, Abweichung, Befreiung
- Abbruch von Gebäuden
- Erdbebensicherheit
- Erneuerbare Wärmeenergien
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz), Anforderungen für Altbauten: Nachweis (Onlinedienst)
- Fliegende Bauten: Anzeige Aufstellort (Onlinedienst)
- Kenntnisgabeverfahren
- Photovoltaikpflicht (PV-Pflicht): Befreiung
- Vereinfachtes Verfahren
Energiesparendes Bauen und Sanieren
Kostenlose und neutrale Beratung rund um das Thema "Energiesparendes Bauen und Sanieren" und weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gemeinnützige GmbH:
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Allgemeine Sprechzeiten
Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr