Wohnraumförderung
Achtung:
Aufgrund der hohen Nachfrage und begrenzten Subventionsmitteln kann es derzeit zu Verzögerungen kommen. Die L-Bank prüft jede einzelne Anfrage und merkt sie für eine Zusage vor. Sobald Subventionsmittel zur Verfügung stehen, werden bewilligungsreife Anträge zugesagt. Nach aktuellem Stand ist jedoch von einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung auszugehen.
Bitte beachten Sie auch, dass es bei den Fördermitteln um eine Haushaltsplanung des Landes und des Bundes handelt. Es gibt keine Garantie für die Höhe und den Zeitpunkt der Zuteilung der Fördermittel.
Die Wohnraumförderstelle Tübingen beim Landratsamt und die L-Bank stellen keine Finanzierungsbestätigung aus.
Sie können eine Zwischenfinanzierung über Ihre Hausbank beantragen. Die L-Bank bietet keine Zwischenfinanzierung an.
Bitte beachten Sie hierfür das Merkblatt der L-Bank:
Eigentumsförderung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Bürgerinnen und Bürger, die in den eigenen 4 Wänden wohnen möchten. (Ehe-)Paare, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigem Kind, das im Haushalt lebt, und schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen können dafür ein zinsgünstiges Darlehen von der L-Bank bekommen.
Wer einen Antrag stellen will, darf bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten und muss das geförderte Objekt für die Bindungsdauer selbst nutzen.
- Sie können mit dem Finanzierungsrechner der L-Bank prüfen, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen:
Finanzierungsrechner (L-Bank)
Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf der Homepage der L-Bank oder über das kostenlose Expertentelefon der L-Bank für Eigentumsförderung:
Tel.: 0800 150 3030
- Eigentumsfinanzierung BW, Z15-Darlehen (L-Bank)
Antragsunterlagen und Beschreibung
Den Antrag und die Unterlagen zum Antrag reichen Sie bitte digital über die E-Mail-Adresse an die Wohnraumförderstelle Tübingen ein:
wohnraumfoerderung@kreis-tuebingen.de
Verwenden Sie wegen der Menge an Datenvolumen mehrere E-Mails, welche Sie bitte durchnummerieren (z.B. E-Mail 1 von 5).
- Unterlagen-Checkliste Z15-Darlehen (PDF/640 KB)
Checkliste erforderliche Unterlagen (bitte die Hinweise zur PDF Zusammenstellung beachten) - Musterantrag Z15-Darlehen (L-Bank) (PDF/1,1 MB)
- Häufige Fragen und Antworten (FAQ) (PDF/763 KB)
Fallbeispiel und FAQ zur Erläuterung des Z15-Darlehens
Hinweis:
Es können lediglich Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn zählt z.B. der Abschluss des Kaufvertrages bei Erwerb einer Bestandsimmobilie. Nach Einreichung des vollständigen und prüffähigen Antrags bei der Wohnraumförderstelle Tübingen dürfen Sie auf eigenes wirtschaftliches Risiko mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Mietwohnraumförderung
Hier geht es um die Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum. Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des Förderprogramms eine Förderung in Form von einem zinsgünstigen Darlehen oder Zuschuss erhalten. Im Gegenzug müssen sie den geförderten Wohnraum für einen bestimmten Zeitraum zu Gunsten von wohnberechtigten Haushalten mit niedrigerem Einkommen zur Verfügung stellen (Belegungsbindung). Auch müssen sie dem Mieter oder der Mieterin den Wohnraum während der Bindungsdauer für eine gegenüber der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete verminderte Kaltmiete überlassen (Mietbindung).
Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf der Homepage der L-Bank oder über das Expertentelefon der L-Bank für Mietwohnraumförderung:
Tel.: 0721 150 3875
- Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg – Neubau (L-Bank)
Antragsunterlagen und Beschreibung
Den Antrag und die Unterlagen zum Antrag reichen Sie bitte papierhaft bei der Wohnraumförderstelle ein. Die Unterlagenliste finden Sie im Antrag.
Hinweis:
Es können lediglich Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn zählt z.B. der Baubeginn. Nach Einreichung des vollständigen und prüffähigen Antrags bei der Wohnraumförderstelle Tübingen dürfen Sie auf eigenes wirtschaftliches Risiko mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Förderung für Genossenschaftsanteile
Familienzuwachsdarlehen
Sie bauen oder kaufen eine Immobilie, möchten gerne Kinder, erfüllen aber zurzeit nicht die Bedingungen des Z15-Darlehens? Profitieren Sie später von der Zinsverbilligung: mit jedem Kind, das zu Ihrem Haushalt nach Antragstellung hinzukommt.
- Finanzierung Familienzuwachs (L-Bank)
Antragsunterlagen und Beschreibung
Förderung bei Schwerbehinderung
Als schwerbehinderter Mensch mit speziellen Wohnbedürfnissen können Sie das Z15-Darlehen auch ohne minderjährige Kinder im Haushalt beantragen.
- Basisförderung für schwerbehinderte Menschen, Z15-Darlehen (L-Bank)
Antragsunterlagen und Beschreibung