Feinstaubplakette und Umweltzone: Ausnahmegenehmigung
Beschreibung
Umweltzonen gibt es in Baden-Württemberg bereits in vielen Städten. Jetzt dürfen dort nur noch Fahrzeuge fahren, die entweder eine Feinstaubplakette haben oder die per Gesetz oder durch die jetzt veröffentlichte Allgemeinverfügung von den Verboten ausgenommen sind oder die eine besondere Ausnahmegenehmigung der unteren Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt haben.
Immer aber gilt: Nachrüstung vor Ausnahme!
- Merkblatt: Ausnahmen vom Fahrverbot in Umweltzonen (PDF/189 KB)
- Broschüre: "Weniger Rauch geht auch" (PDF/413 KB)
Umweltministerium Baden-Württemberg
Und so gehen Sie vor:
1. Prüfen Sie, ob Sie für Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette bekommen.
2. Wenn Ihr Fahrzeug (noch) nicht die Voraussetzung für eine Plakette erfüllt, prüfen Sie, ob es eine Nachrüst-Möglichkeit gibt. Dazu befragen Sie bitte die Nachrüst-Datenbanken:
3. Wenn es derzeit noch keinen Nachrüstsatz gibt, wenden Sie sich an die Kfz-Innung Stuttgart. Dort werden solche Nachfragen gesammelt und möglicherweise eine Kleinserienproduktion von Nachrüstsätzen initiiert.
4. Sollten Sie auch auf diesem Wege nicht weiterkommen, prüfen Sie, ob Sie und Ihr Fahrzeug unter die gesetzlichen Ausnahmen fallen oder durch die Allgemeinverfügung vom Fahrverbot ausgenommen sind.
5. Erst wenn alle diese Möglichkeiten ausscheiden, überlegen Sie, ob Sie eine Einzelgenehmigung beantragen wollen. Das Verfahren erfolgt ausschließlich schriftlich. Für die Genehmigung wird eine Gebühr berechnet, die zwischen 47 und 106 € liegt. Die Ausnahmegenehmigung gilt längstens ein Jahr.
Formulare
Fördermöglichkeiten
Über die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Nachrüstung und der Elektromobilität informiert das Umweltministerium:
- Umweltministerium Baden-Württemberg
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
"Wirtschaftsförderung/Partikelminderungssysteme"
Unter Tel. 06196 908-1009 ist eine Hotline eingerichtet.
Weitere Informationen
Kontakt
Terminreservierung
Mo.–Mi. 7:30–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr
Donnerstag nachmittags ist die Kfz-Zulassungsstelle von 13:00–17:30 Uhr auch ohne Terminreservierung geöffnet.
Sachgebietsleitung
Frau Kohler