Adoption: Akteneinsicht
Beschreibung
Suche nach Herkunft: ich bin adoptiert und möchte mehr über meine Herkunft erfahren
Junge Menschen setzen sich während ihrer Persönlichkeitsentwicklung mit der eigenen Herkunft und Lebensgeschichte auseinander.
Für den Fall, dass Sie mehr Informationen über Ihre Herkunft möchten, oder Kontakt zu Ihrer Herkunftsfamilie aufnehmen möchten, können Sie sich an uns wenden, wenn Sie im Landkreis Tübingen adoptiert worden sind.
Die Adoptionsvermittlungsstelle berät Sie bei Ihrem Wunsch, Akteneinsicht zu nehmen.
- Adoptierte haben das Recht, mit 16 Jahren ohne Zustimmung ihrer Adoptiveltern ihre Akte einzusehen. Sie werden dabei durch eine Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet. Seit dem 1. April 2021 werden alle Adoptivfamilien im 16. Lebensjahr der Adoptierten angeschrieben und auf das Recht auf Akteneinsicht hingewiesen.
- Adoptionsakten werden ab Geburt der Adoptierten 100 Jahre aufbewahrt.
Zur Beantragung der Akteneinsicht benötigen wir Ihre Angaben zu Ihren Herkunftsdaten (Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort). Sollten sich die Adoptionsunterlagen in unserem Archiv befinden, können wir Ihnen - am besten in einem persönlichen Gespräch - Auskunft geben. Wenn Sie noch minderjährig sind, können Auskünfte nur mit Einverständnis der Adoptiveltern erteilt werden.
Kontakt zur Herkunftsfamilie kann nur mit deren Einverständnis hergestellt werden.
Sollten Sie nicht im Landkreis Tübingen adoptiert worden sein, können wir Ihnen vielleicht eine Stelle nennen, die Ihnen weiterhelfen kann.
Sie können Ihre Anfrage zur Akteneinsicht telefonisch oder per E-Mail direkt an die Adoptionsvermittlungsstelle richten oder einen Onlineantrag stellen.
Onlinedienst
- Adoption: Akteneinsicht
Onlineantrag und Beschreibung
Kontaktwunsch leiblicher Eltern und Suchanfragen von Geschwistern und anderen Verwandten
Seit dem 1. April 2021 haben leibliche Eltern das Recht, zu erfahren, wie es ihrem adoptierten Kind geht. Auch bei eine sogenannten „Inkognitoadoptionen“ wird über die Adoptionsvermittlungsstelle eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten gefördert, vom Austausch per Brief bis hin zur Gestaltung von persönlichen Begegnungen.
Bei Suchanfragen von Geschwistern und anderen Verwandten übernimmt die Adoptionsvermittlungsstelle die Anfrage zur Kontaktaufnahme. Die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle hat hier eine vermittelnde Rolle und begleitet den Prozess.
Weitere Informationen
- Broschüre: Die eigene Adoption verstehen
Bundesfamilienministerium
Kontakt
Allgemeine Sprechzeiten
Mo., Mi., Do., Fr.
nach Terminvereinbarung