Hilfen zur Erziehung

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD): ambulante und stationäre Hilfen, Feststellung des Bedarfs, Hilfen für junge Volljährige

Beschreibung

In vielen Fällen lassen sich familiäre Konflikte oder Probleme durch Beratung bewältigen. Die Beratung erfolgt in einer unserer Jugend- und Familienberatungszentren oder in einer anderen Beratungsstelle (pro familia; Ökumenische Beratungsstelle Brückenstraße).
Wenn im Rahmen einer solchen Beratung festgestellt wird, dass diese Form der Hilfe nicht ausreicht und ein darüber hinausgehender Hilfebedarf besteht, kann die Beratungsfachkraft im Einverständnis mit der Familie an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) vermitteln.

Gem. § 27 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe hat ein Personensorgeberechtigter „bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“.

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) prüft ob ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung besteht. Wenn die Voraussetzungen für eine Hilfe vorliegen, erfolgt die Planung der geeigneten Hilfe in Zusammenarbeit mit der Familie. Der ASD berät dabei die Beteiligten und begleitet den gesamten Prozess.

Unter besonderen Voraussetzungen haben auch junge Volljährige, längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, gem. § 41 SGB VIII einen Anspruch auf „Hilfe für junge Volljährige“. Die Prüfung des Bedarfs erfolgt analog den Hilfen zur Erziehung.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiete Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
ASD
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–13:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Sachgebietsleitung

ASD 1 Tübingen Stadt: Frau Lang
ASD 2 Tübingen Umland: Frau Szydlak
ASD 3 Geflüchtete Familien und UMA: Frau Polosek
ASD 4 Rottenburg: Frau Kanzleiter-Schilling
ASD 5 Steinlachtal: N.N.

Übergeordnete Stelle