Lebensmittelkennzeichnung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf folgender Seite die Pflichtangaben für die Kennzeichnung von Produkten nach der europäische Lebensmittel-Informationsverordnung LMIV Nr. 1169/2011 zusammengestellt:

Weitere Hinweise bezüglich der Nennfüllmenge finden Sie unter:

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Landratsamt Tübingen
Abteilung Landwirtschaft
Ernährung, Hauswirtschaft
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Erweiterungsbau des Landratsamts (Bauteil D).
Fax: 07071 207-4099

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