Öffentliche Förderung in Kindertagespflege beantragen
Hiermit beantragen Sie die öffentliche Förderung in Kindertagespflege.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Gewährung der laufenden Geldleistung beantragt wurde, ist die öffentliche Förderung in Kindertagespflege möglich.
Verfahrensablauf
Der Antrag und die Nachweise werden durch die Fachstelle beim Kreisjugendamt geprüft. Sie erhalten i.d.R. eine Rückmeldung als Brief.
Fristen
Die öffentliche Förderung von Kindern in Kindertagespflege ist nur auf Antrag und nicht rückwirkend möglich.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf öffentliche Förderung in Kindertagespflege kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Nachweise (Einkommensnachweise oder aktuelle Leistungsbescheide) vorliegen.
Kosten
Für Sie als Antragssteller entstehen keine Kosten.
Hinweise
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Rechtsgrundlage
§ 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Freigabevermerk
Landkreis Tübingen, 07.10.2026