Leistungen

Öffentliche Förderung in Kindertagespflege beantragen

Hiermit beantragen Sie die öffentliche Förderung in Kindertagespflege.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Gewährung der laufenden Geldleistung beantragt wurde, ist die öffentliche Förderung in Kindertagespflege möglich.

Verfahrensablauf

Der Antrag und die Nachweise werden durch die Fachstelle beim Kreisjugendamt geprüft. Sie erhalten i.d.R. eine Rückmeldung als Brief.

Fristen

Die öffentliche Förderung von Kindern in Kindertagespflege ist nur auf Antrag und nicht rückwirkend möglich.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf öffentliche Förderung in Kindertagespflege kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Nachweise (Einkommensnachweise oder aktuelle Leistungsbescheide) vorliegen.

Kosten

Für Sie als Antragssteller entstehen keine Kosten.

Hinweise

-

Rechtsgrundlage

§ 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Freigabevermerk

Landkreis Tübingen, 07.10.2026