Rückerstattung der Qualifizierungskosten beantragen
Hiermit beantragen Sie als Kindertagespflegeperson eine Erstattung von Qualifizierungskosten im Rahmen der Qualifizierung als Kindertagespflegeperson.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Wenn die Kindertagespflegeperson dem Tageselternverein zur Vermittlung zur Verfügung bzw. in einem aktiven Tagespflegeverhältnis steht und sich im Rahmen ihrer Qualifizierungspflicht für den Erhalt der Pflegeerlaubnis qualifiziert, ist die Erstattung der Qualifizierungskosten möglich.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erstattung der Qualifizierungskosten und die Nachweise werden durch die Fachstelle beim Kreisjugendamt geprüft. Sie erhalten i.d.R. eine Rückmeldung als Brief.
Fristen
Der Antrag muss bis zum 5. Dezember für die Qualifizierungskosten des laufenden Jahres gestellt werden. Nachweise können in Einzelfällen nachgereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn die erforderlichen Nachweise zu den beantragten Qualifizierungskosten vorliegen. Diese bestehen aus der Teilnahmebestätigung und dem Nachweis über die Bezahlung.
Kosten
Für Sie als Antragssteller entstehen keine Kosten.
Hinweise
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Rechtsgrundlage
§ 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Freigabevermerk
Landkreis Tübingen, 07.10.2026