Leistungen

Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen beurkunden lassen

Bei einer außergerichtlichen Einigung kann ein Unterhaltstitel durch Anerkennung der Unterhaltsansprüche in einer öffentlichen Urkunde erstellt werden. Der Unterhaltstitel ist auch Grundlage für eine etwaige zwangsweise Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind Vater oder Mutter eines minderjährigen Kindes
  • Sie wohnen nicht mit Ihrem Kind in einem Haushalt
  • Sie wollen Ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ihrem minderjährigen Kind in einer öffentlichen Urkunde anerkennen

Verfahrensablauf

Eine öffentlichen Urkunde kann nur ein einem persönlichen Termin erstellt werden. Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns wegen einer Terminvereinbarung.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie zum Beurkundungstermin Ihr gültiges Ausweisdokument mit.

Kosten

Keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Landratsamt Tübingen, 11.09.2026