Verkehr

Anpassung der Taxitarife

Ab dem 1. November 2026 gelten neue Taxitarife im Landkreis Tübingen

Zum 1. November 2026 tritt die Anpassung der Taxitarife durch Rechtsverordnung in Kraft. Eine weitere Anpassung ist zum 1. November 2027 vorgesehen.
Die bisherigen Taxitarife gelten bereits seit dem 1. September 2024 unverändert. Nach Rückmeldung der Unternehmen im Landkreis haben sich seitdem die Personalkosten und die allgemeinen Betriebskosten deutlich erhöht.
Das Landratsamt Tübingen hat den Antrag geprüft und dabei insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 51 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) berücksichtigt.
Bei der Prüfung wurden neben der Kostenentwicklung auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Taxigewerbes einbezogen. So ist unter andrem zu berücksichtigen, dass die Unternehmen neben den regulären Personalkosten auch Zuschläge, beispielsweise für Nachtarbeit, tragen müssen.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Anpassung der Beförderungsentgelte als sachgerecht und mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar bewertet.
Die Neufestsetzung erfolgt bewusst in zwei Stufen. Damit wird der Kostenentwicklung Rechnung getragen, während die Auswirkungen der Tarifanpassung auf die Fahrgäste zeitlich verteilt werden.

Bekanntmachungen

(Meldung vom 01. Oktober 2026)