Zulassung ukrainischer Fahrzeuge

Die Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge endet zum 30.09.2024. Ab dem 01.10.2024 müssen die Fahrzeuge offiziell zugelassen und deutsche Kennzeichen beantragt werden.

Ein abgestimmter Fragenkatalog wurde auf der entsprechenden Themenseite des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) veröffentlicht:

Flagge der Ukraine, quergeteilt in von oben: blau und gelb
  • Kfz-Zulassung ukrainischer Fahrzeuge
    Fragenkatalog in Deutsch, Englisch, Ukrainisch (Каталог питань стосовно реєстрації автомобілів з України після 30.09.2024)

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Kfz-Zulassungsstelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4399

Terminreservierung

Mo.–Mi. 7:30–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Donnerstag nachmittags ist die Kfz-Zulassungsstelle von 13:00–17:30 Uhr auch ohne Terminreservierung geöffnet. Bei einem besonders hohen Besucherandrang behalten wir uns donnerstags im Sinne eines geregelten Betriebsablaufs vor, die Kfz.-Zulassungsstelle für die Neuvergabe von Wartemarken ausnahmsweise früher als 17:30 Uhr zu schließen.

Sachgebietsleitung

Frau Kohler

Übergeordnete Stelle