Handwerkerparkausweis
Der neue Handwerkerparkausweis des Landkreis Tübingen kann ab sofort ganz unkompliziert bei der Universitätsstadt Tübingen oder der Stadt Rottenburg am Neckar beantragt werden und ist im gesamten Landkreis gültig.
Mit dem neuen Parkausweis möchten wir die tägliche Arbeit von Handwerkerinnen und Handwerkern spürbar erleichtern und für mehr Flexibilität und Planungssicherheit sorgen. Das spart wertvolle Zeit bei der Parkplatzsuche und ermöglicht es, sich stärker auf das Wesentliche zu konzentrieren: den Service für unsere Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam gestalten wir einen modernen, wirtschaftsfreundlichen Landkreis und setzen uns für die Bedürfnisse unserer Handwerksbetriebe ein.
Antrag
Bitte stellen Sie den Antrag für einen Handwerkerparkausweis, mind. 3 Werktage vorher, bei der Stadt, in der Sie Ihren ersten Einsatzort haben. Der Parkausweis gilt für den ausgewählten Zeitraum (1 Monat oder 1 Jahr) im gesamten Landkreis.
Anträge mit weiteren Informationen zum Handwerkerparkausweis:
Nach dem Stellen des Antrags und der digitalen Bezahlung erhalten Sie den Handwerkerparkausweis mit QR-Code. Bitte bringen Sie diesen von außen einsehbar in dem dafür vorgesehenen Fahrzeug an. Durch den QR-Code erfolgt die Kontrolle.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Mitgliedsbescheinigung der IHK oder Handwerkskarte oder Gewerbeanmeldung des Handwerksbetriebs
- Kfz-Kennzeichen
Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken im gesamten Landkreis zur Ausübung der aktuellen Tätigkeit des Handwerksbetriebs an der Arbeitsstelle vor Ort. Bitte beachten Sie, dass es in den jeweiligen Städten und Gemeinden auch Ausnahmen gibt, in denen der Handwerkerparkausweis nicht gültig ist. Für die Nutzung ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.
Der Handwerkerparkausweis:
- gilt an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 6:00 bis 20:00 Uhr
- kann von ortsansässigen sowie auswärtigen Handwerksbetrieben beantragt werden.
- kann für ein Fahrzeug bzw. ein Kennzeichen beantragt werden.
Die Kosten belaufen sich auf 15 € pro Monat oder 50 € pro Jahr.
Die Prüfung Ihres Antrags kann bis zu drei Werktage dauern.
Weitere Informationen
Kontakt
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
