Umwelt

Wasserentnahme bleibt eingeschränkt

Keine Entspannung in Sicht: Allgemeinverfügung des Landkreises Tübingen zur Beschränkung der Wasserentnahme wird verlängert

Die Wasserstände bleiben aufgrund der weiterhin anhaltenden Trockenheit auf extrem niedrigem Niveau. Laut Witterungsprognose des Deutschen Wetterdienstes sind auch in der ersten Oktoberhälfte keine Niederschläge vorhergesagt, weshalb die Wasserstände weiter zurückgehen werden.

Blick auf ein Fließgewässer

Die vergangenen Monate mit zu wenig Niederschlag wirken nach. Die Wasserstände sinken an trockenen Tagen schnell auf den grundwassergespeisten Abfluss ab, der derzeit sehr gering ausfällt. Eine wesentliche Verbesserung der Situation ist erst bei deutlich erhöhtem und anhaltendem Niederschlag zu erwarten, der momentan nicht in Sicht ist.

Das Landratsamt Tübingen verlängert deshalb per Allgemeinverfügung ab sofort bis zum 31.10.2026 die Beschränkung des so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an allen oberirdischen Gewässern im Landkreis Tübingen. Danach ist es verboten, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen. Untersagt werden das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, wie Eimern und Gießkannen, sowie mittels Pumpen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

Bekanntmachungen

(Meldung vom 01. Oktober 2026)