Führerschein
Führerscheinumtausch
Am 19. Januar 2027 endet die Umtauschfrist für EU-Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Das Landratsamt empfiehlt rechtzeitige Antragstellung – Umtausch bequem auf dem Postweg möglich.
Umtausch für Kartenführerscheine
Wer einen EU-Kartenführerschein hat, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2027 umtauschen. Das Landratsamt Tübingen empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen. Erfahrungsgemäß steigt die Nachfrage, je näher eine Frist rückt. Dadurch können sich auch die Bearbeitungszeiten verlängern.
Umtausch bequem von zu Hause auf dem Postweg möglich
Für den Führerscheinumtausch ist ein persönlicher Besuch bei der Führerscheinstelle nicht nötig. Der Antrag kann unkompliziert auf dem Postweg eingereicht werden. Die bequeme Antragstellung von zu Hause aus spart Zeit und Weg.Für die Antragstellung per Post werden das ausgefüllte Antragsformular benötigt sowie eine Kopie des bisherigen Führerscheins mit Vorder- und Rückseite, eine Kopie eines gültigen Ausweises mit Vorder- und Rückseite und ein aktuelles biometrisches Passbild, das maximal ein Jahr alt ist. Wichtig: Bei der Antragstellung per Post sollen keine Originaldokumente mitgeschickt werden. Das Antragsformular kann heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die vollständigen Unterlagen können direkt an das Landratsamt Tübingen gesendet werden, Führerscheinstelle, Wilhelm-Keil-Straße 50 in 72072 Tübingen. Ist die Bearbeitung dann abgeschlossen, gibt es eine Information. Sobald der neue Führerschein abgeholt werden kann, erhalten die Antragstellenden nochmals eine schriftliche Benachrichtigung. Der neue Führerschein kann anschließend ohne Terminvereinbarung an der Infotheke des Landratsamts, gegen Abgabe des bisherigen Führerscheins, abgeholt werden. Weitere Informationen zu den Umtauschfristen, den erforderlichen Unterlagen und Infos zur Antragstellung gibt es auf der Internetseite des Landkreises Tübingen unter:
Antrag
Erforderliche Unterlagen
Für den Umtausch ist mindestens die Vorlage des alten Führerscheins, eines gültigen Ausweisdokuments sowie eines aktuellen, biometrischen Passbilds erforderlich.
Umtausch auf dem Postweg
Bei postalischer Antragstellung müssen Kopien (bitte keine Originale) des alten Führerscheins und des Ausweisdokuments mitgeschickt werden.
Der neue Führerschein kann dann im Landratsamt Tübingen an der Infotheke ohne Terminvereinbarung gegen Abgabe des alten Führerscheins abgeholt werden.
Der Antrag samt Unterlagen ist in diesem Fall an das Landratsamt Tübingen, Führerscheinstelle, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen zu senden. Die Gebühr beträgt in der Regel 26,50 Euro. Bezahlt wird entweder vor Ort im Landratsamt oder per Gebührenbescheid, welcher per Post zugeschickt wird.
Umtausch mit Termin
Wer den Umtausch-Antrag persönlich stellen möchte, kann hierfür online oder unter Tel. 07071 207-4380 einen Termin vereinbaren.
Gültigkeit, Fristen
EU-Kartenführerschein, ausgestellt vor dem 19.01.2013
Für EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, besteht eine Umtauschpflicht.
Das späteste Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss, richtet sich nach dem Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte.
Die Umtauschfristen sind:
Ausstellung 1999–2001: Umtauschfrist 19. Januar 2026
Ausstellung 2002–2004: Umtauschfrist 19. Januar 2027
Ausstellung 2005–2007: Umtauschfrist 19. Januar 2028
Ausstellung 2008: Umtauschfrist 19. Januar 2029
Ausstellung 2009: Umtauschfrist 19. Januar 2030
Ausstellung 2010: Umtauschfrist 19. Januar 2031
Ausstellung 2011: Umtauschfrist 19. Januar 2032
Ausstellung 2012–18. Januar 2013: Umtauschfrist 19. Januar 2033
EU-Kartenführerschein, ausgestellt ab dem 19.01.2013
Der EU-Kartenführerschein mit Ausstelldatum ab dem 19.01.2013 ist auf 15 Jahre befristet. Nach 15 Jahren verliert die Führerscheinkarte ihre Gültigkeit. Zum Ablauf der Gültigkeit muss der Kartenführerschein in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Geburtsjahr bis 1952
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.