Trinkwasser, Wasserversorgungsanlagen
Verbot von Trinkwasserrohren aus Blei ab 2026
Nach der 2023 neu gefassten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden Betreiber von Wasserversorgungsanlagen verpflichtet, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen.
Zum Schutz von empfindlichen Bevölkerungsgruppen, insbesondere Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder, sollen die letzten noch vorhandenen Reste von vor mehr als 50 Jahren eingebauten Bleileitungen aus der Hausanschlussleitung oder der Trinkwasserinstallation im Haus bis 2026 entfernt werden, soweit dies noch nicht geschehen ist. Bei ausschließlich durch die Inhaber eigengenutzten Trinkwasserinstallationen sind Regelungen vorgesehen, die eine Weiternutzung unter der Voraussetzung erlauben, dass keine Risikogruppen betroffen sind.
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