Einschulungsuntersuchung
Informationen für Eltern von Kindern im Vorschulalter
Aktuelles: Info zur Durchführung der Einschulungsuntersuchung (ESU) im Landkreis Tübingen
Um Zeit für eventuell notwendige Förderungen von Kindern zu gewinnen, wird in Baden-Württemberg die gesetzlich vorgeschriebene Einschulungsuntersuchung bereits im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt. Jährlich untersucht der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Gesundheitsamtes im Landkreis Tübingen ungefähr 2.500 Kinder. Neben Seh- und Hörvermögen werden bei den vier- und fünfjährigen Kindern weitere wichtige Entwicklungsbereiche mit Schwerpunkt auf Sprache und schulische Vorläuferfertigkeiten (z.B. Fein- und Grobmotorik, mathematische Basiskompetenzen) erfasst. Bei einigen Kindern ist zusätzlich eine ärztliche Nachuntersuchung im Gesundheitsamt erforderlich. Im letzten Kindergartenjahr wird je nach kinderärztlicher Einschätzung eine weitere ärztliche Untersuchung mit Beratung der Eltern durchgeführt.
Ab September 2026 beginnen die Einschulungsuntersuchungen derjenigen Kinder, die zwischen 1. Juli 2021 und 30. Juni 2022 geboren sind und im Jahr 2028 schulpflichtig werden.
Wenn ein Kind in den oben genannten Zeiträumen geboren ist, erhalten die Sorgeberechtigten vom Gesundheitsamt eine Einladung zur Untersuchung ihres Kindes.
Vorzeitige Einschulung 2027: Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2027 und dem 30. Juni 2028 sechs Jahre alt werden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Die Entscheidung über eine Einschulung dieser Kinder liegt bei der zuständigen Schule. Die Kinder werden mit den Kindern aus deren regulärem Einschulungsjahrgang vom Gesundheitsamt zur ESU eingeladen. Dies bedeutet im Einzelfall, dass die ESU zwar vor der Einschulung stattfindet, jedoch eventuell nicht vor der Schulanmeldung.