Naturschutz

Schutz seltener Vogelarten im Bereich Rottenburg am Neckar

Betretungsverbot und Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 15. August 2026

Grauammern, Kiebitze und Rebhühner sind Bodenbrüter und deshalb besonders störungsempfindlich. Sie verlassen ihre Nester, sobald sich Reiter, Hunde, Radfahrer oder Spaziergänger annähern. Häufige Störungen führen zur Aufgabe der Brut. Zum Schutz seltener Vogelarten hat das Landratsamt Tübingen durch Allgemeinverfügung angeordnet, dass im Bereich Rottenburg am Neckar abseits von Wegen bestimmte Gebiete nicht betreten und befahren werden dürfen und Hunde an der kurzen Leine zu führen sind. Einzelne Abschnitte von Feldwegen sind für den Durchgang und die Durchfahrt gesperrt.
Es handelt sich um ein rund 251 ha großes Gebiet zwischen dem Heuberg und der K 6938 Rottenburg-Wendelsheim sowie um ein rund 149 ha großes Gebiet zwischen der L 372 Rottenburg-Wurmlingen und dem Baggersee Bischoff. Das Landratsamt bittet um Verständnis für diese Schutzmaßnahme, die vom 1. April 2026 bis 15. August 2026 befristet ist. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Das Betretungs- und Befahrungsverbot gilt nicht für Bewirtschafter im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit, nicht für Jäger im Rahmen der Jagdausübung und nicht für behördliche Kontrollen.

Weitere Informationen

(Meldung vom 16. März 2026)