Teilhabe
Schwerbehinderung
Wichtiger Hinweis zum Behinderten-Pauschbetrag: Zur Geltendmachung bei der Einkommensteuer ist ab 2026 die Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) an das Landratsamt (Schwerbehindertenrecht) erforderlich.
Am Dienstag, 10. November 2026, ist das Landratsamt mit allen Dienststellen ab 12 Uhr wegen einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde. Termine werden für diesen Tag nur bis 12 Uhr vergeben.
Für einzelne Bereiche sind am betreffenden Tag Notrufnummern geschaltet und hier abrufbar.
Teilhabe
Wichtiger Hinweis zum Behinderten-Pauschbetrag: Zur Geltendmachung bei der Einkommensteuer ist ab 2026 die Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) an das Landratsamt (Schwerbehindertenrecht) erforderlich.