Unterhaltsvorschuss
Leistung Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschusskasse (UVK)
Beschreibung
Kinder können Unterhaltsvorschuss erhalten wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und hier bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung erhalten.
Antrag
- Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz (PDF/149 KB)
- Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) (PDF/284 KB)
- Ergänzende Angaben zum Antrag, Kinder ab 12 Jahre (PDF/41 KB)
- Benötigte Unterlagen für die Bearbeitung des Antrags (PDF/550 KB)
- Datenschutzinformation Unterhaltsvorschuss (PDF/33 KB)
Weitere Informationen
- Unterhaltsvorschuss
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Unterhaltsvorschusskasse (UVK)
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo., Mi., Do. 8:00–10:00 Uhr
persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Schalich
