Vorbeugender Brandschutz

Beschreibung

Die Brandschutzdienststelle ist die Fachbehörde für den vorbeugenden Brandschutz im Hinblick auf brandschutztechnische Fragestellungen für anderer Abteilungen im Landratsamt und andere Behörden.

Darüber hinaus ist die Brandschutzdienststelle zuständig für die Betreuung der Brandmeldeanlagen und die Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen und Feuerwehr-Laufkarten.

Die Zuständigkeit der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Tübingen erstreckt sich über die Gemeinden Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach.

Für die Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Mössingen ist die zuständige Brandschutzdienststelle die Stadtverwaltung Mössingen. Die zuständige Brandschutzdienststelle für die Gemeinden Rottenburg und Tübingen ist die jeweilige Stadtverwaltung.

Nachfolgend finden Sie die Verlinkung zu den anderen Brandschutzdienststellen im Landkreis Tübingen:

Aufgabenbereiche

  • Brandschutztechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
  • Brandschutztechnische Stellungnahmen in der Bauleitplanung
  • Brandschutztechnische Stellungnahmen zu Brandverhütungsschauen
  • Brandschutztechnische Stellungnahmen für kreiseigene Gebäude
  • Beratung für Architekten und Bauherren zu brandschutztechnischen Problemstellungen im Bauantragsverfahren
  • Abnahme von Brandmeldeanlagen
  • Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen und Feuerwehr-Laufkarten

Brandmeldeanlagen

Technische Anschlussbedingungen zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen:

Infomaterial, Download

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Vorbeugender Brandschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Kontaktübersicht

Übergeordnete Stelle