Bildung und Teilhabe (BuT)
Bildungspaket: Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Kennen Sie schon die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungs- und Teilhabepaket genannt, dienen dazu, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen finanziellen Mitteln zu unterstützen. Sie sollen einen Beitrag zu einem erfolgreichen Schulbesuch leisten und eine aktive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Sport, Kultur und Gesellschaft ermöglichen.
Infomaterial, Download
Antrag, Formulare
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (PDF/104 KB)
- Transparenzerklärung (DSGVO) (PDF/164 KB)
- Anlage 1: Ausflüge und Klassenfahrten (PDF/18 KB)
- Anlage 2: Bestätigung der Schule zum außerschulischen Lernförderbedarf (PDF/75 KB)
- Anlage 3: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (PDF/58 KB)
- Anlage 4: Schwellenhaushalt (PDF/76 KB)
Der Antrag liegt auch in den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden aus oder kann von uns zugesandt werden.
Formular in ukrainischer Sprache / Заява
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe / Заява на допомогу в освіті та участь (PDF/218 KB)
Formular: Deutsch und Ukrainisch
Vorlagen und Formulare für Kooperationspartner:innen und ehrenamtliche Unterstützer:innen
Nachfolgend finden Sie nützliche Vorlagen und Formulare, u.a. für die Geltendmachung von erbrachten Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets:
Voraussetzungen
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsvoraussetzung ist der laufende Bezug einer der folgenden Leistungen:
- Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II,
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII,
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Bedarfe für Bildung erhalten in der Regel Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Verfahrensablauf
Welche Leistungen gibt es?
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes die Kostenübernahme für:
- eintägige Schul- und Kitaausflüge (z.B. Kosten für Fahrkarte, Eintritt, Führungen, etc.)
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen (tatsächlich anfallende Kosten für z.B. Abschlussfahrten),
- Pauschale für den persönlichen Schulbedarf (insgesamt 174 Euro je Schuljahr),
- die notwendige Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (z.B. Kosten für Schülermonatskarte),
- außerschulische Lernförderung (tatsächliche Kosten – nach individuellem Bedarf),
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächlich anfallende Kosten),
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich = 180 Euro Jahresbudget).
Wie können die Leistungen beantragt werden?
Die Formulare zur Beantragung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie im Jobcenter Tübingen, bei den Wohngeldstellen des Landkreises, bei den Rathäusern Ihrer Wohngemeinde und beim Landratsamt Tübingen. Das Antragsformular inklusive Anlagen steht auf dieser Seite zum Ausdrucken bereit.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu den Leistungen oder dem Antragsverfahren haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail an:
bildungspaket@kreis-tuebingen.de
Fristen
Die Bedarfe des Bildungs- und Teilhabepakets müssen in der Regel 12 Monate nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.
Kosten
Keine.
Bearbeitungsdauer
Durch die Vorlage vollständiger Antragsunterlagen und die Übermittlung notwendiger Nachweise können Sie uns unterstützen, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten.
Sonstiges
Vergünstigungen mit der KreisBonusCard
Wussten Sie schon, dass viele Anbieter oder Vereine Vergünstigungen für Inhaber:innen der KreisBonusCard (Junior) anbieten? So sparen Sie womöglich doppelt: von der Reduzierung des Mitgliedsbeitrages und der finanziellen Unterstützung durch Bildung und Teilhabe.
Rechtsgrundlage
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Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung