Elektronischer Widerspruch: Landratsamt Tübingen, Abteilung Soziales

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Bescheid, den Sie von der Abteilung Soziales des Landratsamts Tübingen erhalten haben, fehlerhaft ist, können Sie ihm widersprechen.

Bitte beachten: Mit diesem Onlineformular können Sie nur gegen einen Bescheid des Landratsamts Tübingen in folgenden Angelegenheiten Widerspruch einlegen:

  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
  • Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Blindenhilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Bestattungskosten
  • BAföG / AFBG
  • Wohngeld
  • Schwerbehindertenrecht

Gegen andere Entscheidungen des Landratsamtes kann auf diesem Weg kein Widerspruch eingelegt werden.

 

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Nutzung des Online-Widerspruchs ist entweder

  • ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion,
  • eine eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder
  • ein elektronischer Aufenthaltstitel

notwendig.

Mit diesem Formular können einen Widerspruch nur für sich selbst einlegen. Das Einlegen eines Widerspruchs für jemand anderen ist auf diesem Weg nicht möglich.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Online-Widerspruch aufrufen, werden Sie aufgefordert Ihre Identität nachzuweisen. Dazu nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres entsprechenden Ausweismittels (beispielsweise Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion). Ihre Daten werden direkt in den elektronischen Widerspruch eingefügt und können nicht mehr verändert werden. In einem weiteren Schritt können Sie, falls gewünscht, einen bereits erstellten Widerspruch hochladen.

Fristen

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Ausgangsbescheides eingelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise

Widersprüche in elektronischer Form können rechtswirksam eingereicht werden, wenn Sie sich mit elektronischem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder eID für EU-Bürger identifizieren. Wenn Sie Ihr elektonsiches Ausweismittel zum ersten Mal nutzen, finden Sie hier eine Video-Anleitung zur Einrichtung.

Alternativ ist die Nutzung eines elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) möglich (Mein Justizpostfach). Ihre elektronischen Schreiben unterzeichnen Sie hier mit Ihrem getippten Namen. Weiterhin können elektronische Dokumente, die Sie einreichen möchten, mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Vertrauensdienstegesetz unterzeichnet und uns zugesandt werden. Ansonsten bedürfen diese aus rechtlichen Gründen der Schriftform, d.h. eine eigenhändige Unterschrift ist erforderlich.

Freigabevermerk

Landkreis Tübingen, 15.08.2025

Weitere Informationen