Leistungen

Antrag auf Erteilung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 der VO (EG) Nr. 1/2005

Ein Befähigungsnachweis wird benötigt zur Beantragung der Zulassung als Transportunternehmen gemäß Art. 10 der VO (EG) 1/2005, sofern landwirtschaftliche Tiere (Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel) im Umkreis von über 65km transportiert werden. Ebenso wird ein Befähigungsnachweis für Betreuer benötigt, welche o.g. Tiertransporte begleiten.

Der Befähigungsnachweis wird nicht benötigt bei:

  • Transport im Rahmen der jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung
  • Transport von eigenen Tieren im eigenen Fahrzeug über eine Entfernung von weniger als 65 km
  • Tiertransporte, die nicht mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind und
  • nicht für den Transport nach Anweisung eines Tierarztes in eine Praxis / Klinik (z.B. Hobbypferde)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Es liegt die erforderliche Sachkunde vor. Von einem Vorliegen der erforderlichen Sachkunde wird ausgegangen bei folgenden Nachweisen:
  • Abschluss eines Hoch- oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder Tiermedizin nach dem 05.01.2007
  • Berufsabschluss als Fleischer, Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt und ähnliche fachliche Ausbildungen nach dem 05.01.2007
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Ergänzungslehrgang nach Anhang IV der VO (EG) 1/2005, wenn eine Berufsausbildung als Fleischer, Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt und ähnlicher fachlicher Ausbildung vor dem 06.01.2007 abgelegt wurde.
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem vollständigen Lehrgang nach Art. 17 Abs. 2 i.V.m. Anhang IV der VO (EG) 1/2005
  • Ein Passfoto für den Befähigungsnachweis ist dem Antrag anzufügen.

Verfahrensablauf

  • Die Zulassung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Befähigungsnachweis per Post.

Fristen

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Sachkunde (s. Voraussetzungen)

Lichtbild

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

6-8 Wochen

Hinweise

Für die Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer*in gemäß Artikel 11 der VO (EG) 1/2005 für die Zulassung von Transportunternehmern, die lange Beförderungen durchführen, ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig.

Vertiefende Informationen

EU (EG) 1/2005

Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005

Tierschutzgesetz

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 1/2005 vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97

Freigabevermerk

Landkreis Tübingen, 20.05.2025