Leistungen

Elektronischer Widerspruch: Landratsamt Tübingen, Abteilung Vermessung und Flurneuordnung

Gegen einen Verwaltungsakt in Bezug auf eine hoheitliche Vermessung im Liegenschaftskataster bzw. gegen einen Gebührenbescheid, den Sie von der Abteilung Vermessung und Flurneuordnung des Landratsamts Tübingen erhalten haben, kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

Gegen andere Entscheidungen des Landratsamtes kann auf diesem Weg kein Widerspruch eingelegt werden.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Nutzung des Online-Widerspruchs ist entweder

  • ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion,
  • eine eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder
  • ein elektronischer Aufenthaltstitel

notwendig.

Mit diesem Formular können einen Widerspruch nur für sich selbst einlegen. Das Einlegen eines Widerspruchs für jemand anderen ist auf diesem Weg nicht möglich.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Online-Widerspruch aufrufen, werden Sie aufgefordert Ihre Identität nachzuweisen. Dazu nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres entsprechenden Ausweismittels (beispielsweise Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion). Ihre Daten werden direkt in den elektronischen Widerspruch eingefügt und können nicht mehr verändert werden. In einem weiteren Schritt können Sie, falls gewünscht, einen bereits erstellten Widerspruch hochladen.

Fristen

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts, bzw. des Gebührenbescheids eingelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine

 

Kosten

Die Kosten des Widerspruchsverfahren hängen vom Einzelfall ab. Maßgeblich ist die Gebührenverordnung MLW (GebVO MLW).

Hinweise

Widersprüche in elektronischer Form können rechtswirksam eingereicht werden, wenn Sie sich mit elektronischem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder eID für EU-Bürger identifizieren. Wenn Sie Ihr elektronisches Ausweismittel zum ersten Mal nutzen, finden Sie hier eine Video-Anleitung zur Einrichtung.

Alternativ ist die Nutzung eines elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) möglich (Mein Justizpostfach). Ihre elektronischen Schreiben unterzeichnen Sie hier mit Ihrem getippten Namen. Weiterhin können elektronische Dokumente, die Sie einreichen möchten, mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Vertrauensdienstegesetz unterzeichnet und uns zugesandt werden. Ansonsten bedürfen diese aus rechtlichen Gründen der Schriftform, d.h. eine eigenhändige Unterschrift ist erforderlich.

Freigabevermerk

Landkreis Tübingen, 28.10.2025