Führerschein

Führerscheinumtausch

Führerscheintausch für Kartenführerscheine: Gültigkeit und Umtauschfristen nach Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins

Umtauschfristen für Kartenführerscheine

Entsprechend der EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen.

EU-Kartenführerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten 15 Jahre und müssen dann erneuert werden.

Ausschnitt einer Muster-Führerscheinkarte, mit Muster-Passbild und Eintragungen

Gültigkeit, Fristen

EU-Kartenführerschein, ausgestellt vor dem 19.01.2013

Für EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, besteht eine Umtauschpflicht.
Das späteste Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss, richtet sich nach dem Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte.
Die Umtauschfristen sind:

Ausstellung 1999–2001: Umtauschfrist 19. Januar 2026
Ausstellung 2002–2004: Umtauschfrist 19. Januar 2027
Ausstellung 2005–2007: Umtauschfrist 19. Januar 2028
Ausstellung 2008: Umtauschfrist 19. Januar 2029
Ausstellung 2009: Umtauschfrist 19. Januar 2030
Ausstellung 2010: Umtauschfrist 19. Januar 2031
Ausstellung 2011: Umtauschfrist 19. Januar 2032
Ausstellung 2012–18. Januar 2023: Umtauschfrist 19. Januar 2033

EU-Kartenführerschein, ausgestellt nach dem 19.01.2013

Der EU-Kartenführerschein mit Ausstelldatum ab 19.01.2013 ist 15 Jahre gültig. Zum Ablauf der Gültigkeit muss der Kartenführerschein in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden.

Geburtsjahr bis 1952

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Erforderliche Unterlagen

Für den Umtausch ist mindestens die Vorlage des alten Führerscheins, eines gültigen Ausweisdokuments sowie eines aktuellen, biometrischen Passbilds erforderlich.

Umtausch auf dem Postweg

Die Beantragung ist alternativ auch unkompliziert per Post möglich. Dafür kann der Antrag heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Bei postalischer Antragstellung müssen Kopien (bitte keine Originale) des alten Führerscheins und des Ausweisdokuments mitgeschickt werden.

Der neue Führerschein kann dann im Landratsamt Tübingen an der Infotheke ohne Terminvereinbarung gegen Abgabe des alten Führerscheins abgeholt werden.

Der Antrag samt Unterlagen ist in diesem Fall an das Landratsamt Tübingen, Führerscheinstelle, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen zu senden. Die Gebühr beträgt in der Regel 26,50 Euro. Bezahlt wird entweder vor Ort im Landratsamt oder per Gebührenbescheid, welcher per Post zugeschickt wird.

Umtausch mit Termin

Wer den Umtausch-Antrag persönlich stellen möchte, kann hierfür online oder unter Tel. 07071 207-4380 einen Termin vereinbaren.

Antrag

Weitere Informationen

(Meldung vom 06. Februar 2026)