Teilhabe

Schwerbehinderung

Wichtiger Hinweis zum Behinderten-Pauschbetrag bei der Einkommenssteuererklärung: Zur Geltendmachung des Behinderten-Pauschbetrags ist die Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) an das Landratsamt (Schwerbehindertenrecht) erforderlich.

Mitteilung Steuer-ID

Formular

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(Meldung vom 16. Juni 2026)