Teilhabe
Schwerbehinderung
Wichtiger Hinweis zum Behinderten-Pauschbetrag bei der Einkommenssteuererklärung: Zur Geltendmachung des Behinderten-Pauschbetrags ist die Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) an das Landratsamt (Schwerbehindertenrecht) erforderlich.