Veterinärwesen
Allgemeinverfügung bezüglich der Aufstallung von Geflügel
Am 14.01.2026 wurde durch das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) eine Verlängerung der Allgemeinverfügung bezüglich der Aufstallung von Geflügel in bestimmten Betrieben zur Verringerung des Risikos des Eintrags der Geflügelpest erlassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine erneute Anzeige der für die Tierhaltung verantwortliche Person nicht erforderlich ist.
- Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung bezüglich der Aufstallung von Geflügel zur Verringerung des Risikos des Eintrags der Geflügelpest (PDF/290 KB)
14.01.2026, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Allgemeinverfügung bezüglich der Aufstallung von Geflügel zur Verringerung des Risikos des Eintrags der Geflügelpest (Land Baden-Württemberg) (PDF/135 KB)
18.11.2025, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg