Veterinärwesen
Allgemeinverfügung bezüglich der Aufstallung von Geflügel
Am 14.01.2026 wurde durch das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) eine Verlängerung der Allgemeinverfügung bezüglich der Aufstallung von Geflügel in bestimmten Betrieben zur Verringerung des Risikos des Eintrags der Geflügelpest erlassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine erneute Anzeige der für die Tierhaltung verantwortliche Person nicht erforderlich ist.