Abteilung 42 - Vermessung und Flurneuordnung
Als untere Vermessungsbehörde nach dem Vermessungsgesetz ist die Abteilung Vermessung und Flurneuordnung (Abt. 42) für das Liegenschaftskataster einschließlich der Liegenschaftsvermessungen und Abmarkungen für den gesamten Landkreis Tübingen mit Ausnahme des Stadtgebiets von Tübingen zuständig. Sie versorgt somit 14 Städte und Gemeinden, insgesamt 49 Gemarkungen mit 199.000 Flurstücken und bearbeitet eine Fläche von rund 411 km².
Ebenso führt die Abteilung 42 als untere Flurneuordnungsbehörde Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz im Landkreis durch. Eine Flurneuordnung ist ein gesetzliches Bodenordnungsverfahren zur Lösung von strukturellen Mängeln und Landnutzungskonflikten, bei dem nicht nur die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sondern auch die Erhaltung der ökologischen Vielfalt und die Schönheit der Landschaft im ländlichen Raum im Fokus stehen. Weitere Informationen zur Abteilung 42