Ersatzführerschein beantragen - nach Verlust oder Diebstahl
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.
Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.
Zuständige Stelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Sobald Ihr neuer Führerschein zur Abholung bei der Führerscheinstelle bereitliegt, werden Sie von dieser benachrichtigt.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Fristen
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
Kosten
Je nach Stadt- oder Landkreis entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten.
Hinweise
Bei Diebstahl:
Falls Sie einen Ersatzführerschein beantragen, weil Ihr Führerschein gestohlen wurde, benötigt Ihre Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung als Nachweis. Eine solche Bescheinigung erhalten Sie von der Polizei, wenn Sie Ihren Führerschein als gestohlen melden.
Bei Verlieren:
Falls Sie einen Ersatzführerschein beantragen, weil Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Dafür ist zwingend ein persönlicher Vorort-Termin erforderlich.
Bitte setzen Sie sich in beiden Fällen mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung bzw. fügen Sie Ihrem Antrag einen entsprechenden Hinweis bei.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
- § 25 Ausfertigung des Führerscheins
- § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
Freigabevermerk
Von der zuständigen Stelle am 29.10.2025 freigegeben.