Verfahren
Erforderliche Unterlagen
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
„Listenstaaten“ nach Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung:
- Personalausweis oder Pass
- ein biometrisches Lichtbild Foto-Mustertafel
- ausländischer Führerschein
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch
·eine amtliche Stelle des Ausstellungsstaates
·eine Automobilorganisation (z.B. ADAC) oder
·einen öffentlich bestellten Übersetzer,
sofern der Führerschein nicht bereits eine deutsche Übersetzung enthält
Führerscheine aus den übrigen Staaten
- Personalausweis oder Pass
- aktuelles biometrisches Lichtbild Foto-Mustertafel
- ausländischer Führerschein
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch
·eine amtliche Stelle des Ausstellungsstaates,
·einer Automobilorganisation (z.B. ADAC) oder
·einen öffentlich bestellten Übersetzer,
sofern der Führerschein nicht bereits eine deutsche Übersetzung enthält - Sehtest (kann fast bei jedem Optiker erstellt werden)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem „Erste Hilfe“-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten
- Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule, bei der Sie zur Prüfung antreten
- Bei einem Antrag für die Klasse C benötigt die Führerscheinstelle außerdem
·eine Bescheinigung über die Kraftfahreignung (hausärztliches Attest)
·das Gutachten eines Augenarztes (ein einfacher Sehtest reicht nicht aus)
Gebühren (sind bei Antragstellung zu bezahlen)
- Umschreibung bzw. Verlängerung eines EU/EWR-Führerscheins oder eines Staates nach der Anlage 11: ohne Probezeit 29,90 €, mit Probezeit 30,80 €
- Umschreibung eines Führerscheins anderer Staaten ohne Probezeit 37,50 €, mit Probezeit 38,30 €
- Expressbestellung bei der Bundesdruckerei (Druck und Lieferung innerhalb von ca. 2-4 Arbeitstagen) zzgl. 15,50 €
Zahlungsart
Vor Ort ist Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN möglich.
Wenn Sie nicht vor Ort bezahlen: Bitte überweisen Sie das Geld, nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Bitte lassen Sie uns kein Bargeld per Post zukommen.
Antrag
- Anlage EU (544,6 KiB) - Anlage zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) und aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)