Befreiung Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht)
Befreiungsanträge
Bei "wirtschaftlicher Unzumutbarkeit" für ein Bauvorhaben ist eine teilweise Befreiung möglich.
Die Voraussetzungen und Schwellenwerte sind in § 7 Abs. 1 und 2 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung enthalten.
Befreiungsantrag Nichtwohngebäude (389,4 KiB)
Befreiungsantrag Parkplätze (320,7 KiB)
Rechtsgrundlage
Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO), § 7
Verordnung des Umweltministeriums zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen
Weitere Informationen
- Baurecht
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