Befreiung Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht)

Voraussetzungen

Bei "wirtschaftlicher Unzumutbarkeit" für ein Bauvorhaben ist eine teilweise Befreiung möglich.
Die Voraussetzungen und Schwellenwerte sind in § 7 Abs. 1 und 2 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung enthalten.

Anträge, Formulare

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

Allgemeine Sprechzeiten

Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

Kontaktübersicht

Übergeordnete Stelle