Vorbeugender Brandschutz
Die Brandschutzdienststelle für den Vorbeugenden Brandschutz im Landkreis Tübingen ist Fachbehörde im Hinblick auf brandschutztechnische Fragestellungen für andere Abteilungen im Landratsamt. Es werden auch Fragestellungen für andere Behörden beantwortet.
Eine weitere Aufgabe ist die Beratung von Architekten und Bauherren im Rahmen des jeweiligen Verfahrens.
- Brandschutztechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
- Brandschutztechnische Stellungnahmen in der Bauleitplanung
- Brandschutztechnische Stellungnahmen zu Brandverhütungsschauen
- Brandschutztechnische Stellungnahmen für kreiseigene Gebäude
- Beratung für Architekten und Bauherren zu brandschutztechnischen Problemstellungen
- Abnahme von Brandmeldeanlagen
- Prüfung und Freigabe von Brandschutzplänen
Downloads:
- Technische Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen LK Tübingen (837,8 KiB)
- Anlage 1 - Brandschutzdienststellen (140 KiB)
- Anlage 2 - Protokoll BMA Konzeption (323,2 KiB)
- Anlage 3 - Art der Schließungen (481,7 KiB)
- Anlage 4 - Anprechpartner FW-Schließungen (137,5 KiB)
- Anlage 5 - Zugelassener Errichter einer Übertragungseinrichtung (ZE-ÜE) (381,6 KiB)
- Anlage 6 - Zugelassener Errichter einer Nebenclearingstelle (ZE-NC) (403,2 KiB)
- Anlage 7 - Checkliste BMA-Abnahme (329,9 KiB)
- Anlage 8 - Bestellung FW-Schließungen (198,3 KiB)