Jugend
Ganztagesbetreuung Grundschule
Ab dem Schuljahr 2026/27 beginnt die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder der ersten Klasse und der Juniorklasse.
Dem Landkreis Tübingen ist es ein Anliegen, diesen Rechtsanspruch gemeinsam mit seinen Städten und Gemeinden zu erfüllen.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu was der Rechtsanspruch konkret bedeutet, wie Eltern den Bedarf melden und welche Fristen gelten: