Soziales
Wohngeldstelle im Landratsamt
Im Bereich Wohngeld: eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit, Schließtage vom 26. bis 28. Januar 2026
Sprechzeiten und Schließtage
Aufgrund eines hohen Antragsaufkommens und Personalengpässen ist die Wohngeldstelle im Landratsamt Tübingen bis auf weiteres eingeschränkt telefonisch erreichbar.
Die Sachbearbeiterinnen der Wohngeldstelle sind künftig an folgenden Tagen telefonisch unter den individuellen Rufnummern erreichbar:
Montag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Darüber hinaus ist die Wohngeldstelle von Montag, 26. Januar 2026 bis einschließlich Mittwoch, 28. Januar 2026 für den Kundenverkehr geschlossen. Die Schließtage dienen dem Abbau von Rückständen und sollen dazu beitragen, neue Verfahren zügiger abzuwickeln. In dieser Zeit ist das Team der Wohngeldstelle telefonisch und persönlich nicht erreichbar.
Vom 9. bis 13. März 2026 sind weitere Schließtage vorgesehen.
Eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter wohngeld@kreis-tuebingen.de ist jederzeit möglich, auch während der Schließtage. Es wird jedoch darum gebeten, von Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen.
Anträge oder Unterlagen in Papierform können zu den Öffnungszeiten im Sekretariat der Wohngeldstelle (Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Str. 50, 2. Stock, Raum 219) abgegeben werden.
Anträge können auch elektronisch über das Portal Service BW gestellt werden: