Berufskraftfahrer-Qualifikation: Lkw und Bus

Fahrerqualifizierungsnachweis FQN

Voraussetzungen

Wenn Sie mit dem Lkw oder dem Bus (Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) gewerblich („Durchführung der Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen“) fahren möchten, benötigen Sie seit dem 10.09.2008 (Bus) bzw. dem 10.09.2009 (Lkw) die Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein. Seit Mai 2021 wird Ihnen stattdessen ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt.

Nicht betroffen sind Fahrten, die nicht zu Zwecken der gewerblichen Güterkraft- und Personenbeförderung durchgeführt werden. Dies sind u.a.:

  • Fahrten zu privaten Zwecken (z.B. Umzug)
  • Beförderung von Material oder Ausrüstungsgegenständen, die zur Ausübung des Berufes verwendet werden, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt (sogenannte Handwerkerklausel)
  • Fahrten zwecks Wartung oder Reparatur oder zur technischen Entwicklung
  • Fahrten mit Kraftfahrzeugen, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet
  • Fahrzeuge der Bundeswehr, der Nato, dem Zoll, Zivil- und Katastrophenschutz, der Feuerwehr, dem Rettungsdienst sowie den Polizeien des Bundes und der Länder

Für den Erwerb der Schlüsselzahl 95 benötigen Sie einen Nachweis über die besondere Qualifikation und Weiterbildung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie eines rationalen Kraftstoffverbrauchs. Bei Inhabern der entsprechenden Klassen (Besitzständler) ist lediglich eine Weiterbildung innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums zu den entsprechenden Stichtagen erforderlich, ab spätestens 10.09.2013 (Bus) und 10.09.2014 (Lkw).

Verfahrensablauf

Antrag, Formulare

Der Nachweis der durchgeführten Berufskraftfahrer-Qualifikationen erfolgt auf Antrag durch Ausstellung eines FQN in der Führerscheinstelle Tübingen.

Erforderliche Unterlagen – Ihr Führerschein ändern zu Kopie Ihres aktuellen Führerscheins

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt, Anforderungen nach der Foto-Mustertafel)
  • Ihr Führerschein
  • Falls Ihr Führerschein nicht vom Landkreis Tübingen ausgestellt wurde, wird zur Ausstellung eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinbehörde benötigt, die Sie im Vorfeld bereits bei der den Führerschein ausstellenden Behörde anfordern und per Fax zuschicken lassen können (Fax-Nr.: 07071 207-4356) oder die Führerscheinstelle fordert diese Daten bei der ausstellenden Behörde an.
  • Nachweise der durchgeführten Berufskraftfahrer-Qualifikationen durch Bescheinigungen der IHK bzw. durch Weiterbildungsmodule von anerkannten Ausbildungsstätten
  • Bei gleichzeitiger Verlängerung von C- oder D-Klassen um weitere 5 Jahre: Von LKW-Fahrern eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung und von Busfahrern ebenso diese Bescheinigungen und ein Führungszeugnis für Behörden (Belegart O) sowie zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr ein psychologisches Gutachten.

Gebühren

Erstausstellung eines FQN mit Direktversand 32,50 € / mit Expressversand 37,90 €

Zahlungsart

Vor Ort ist Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN möglich.
Wenn Sie nicht vor Ort bezahlen: Bitte überweisen Sie das Geld, nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Bitte lassen Sie uns kein Bargeld per Post zukommen.

Datenschutz

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

Terminreservierung

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine

Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich

Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Mayer

Übergeordnete Stelle