Forst

Bodenschutzkalkung

Hilfe für den Wald im Klimawandel – regenerationsorientierte Bodenschutzkalkung ab 13.10.2025 in den Wäldern im Landkreis Tübingen

Über den Gemeindewäldern Bodelshausen, Ofterdingen, Hirrlingen, Kusterdingen, Starzach sowie über dem Stadtwald Tübingen ist in der Zeit vom 13.10.2025 bis voraussichtlich 24.10.2025 ein Helikopter zu beobachten, der eine Kalkung ausgewiesener Waldflächen vornimmt.

Helikopter, darunter eine Art Staubfahne, über einem Baumwipfel

Während der Maßnahme muss der Wald aus Sicherheitsgründen zeitweise gesperrt werden. Waldbesuchende werden gebeten, die Sperrhinweise zu beachten. Auch wird es zu einer gewissen Staubentwicklung kommen. Eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen durch das Kalkmaterial besteht nicht. Bereits der nächste Regenschauer wird den Kalkstaub in den Boden einwaschen.

Zum Hintergrund
Die bundesweite Bodenzustandserhebung hat gezeigt, dass eine gezielte Kalkung von Waldflächen die vom Menschen verursachte Versauerung der Waldböden abmildert. 

Eine regenerationsorientierte Bodenschutzkalkung trägt somit dazu bei, die standortstypische Bodenfruchtbarkeit wiederherzustellen. Über die Zuführung von basischen Nährstoffen werden die Bäume in Ihrer Vitalität und Widerstandskraft gegenüber Trockenheit gestärkt. Gesunde Waldböden sind eine Grundvoraussetzung für ein vielfältiges Bodenleben und stabile Wälder im Klimawandel.Wichtig ist außerdem die Ökosystemleistung der Waldböden als Trinkwasserfilter.Rund 70 Prozent unseres Trinkwassers im Land kommt aus bewaldeten Gebieten. Dabei ist für das Schutzgut Wasser ein gesunder Boden eine unerlässliche Voraussetzung.Einer Bodenschutzkalkung geht ein fast zweijähriger Planungsprozess voraus.Grundlage ist ein bodenkundliches Gutachten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg. Zur Kalkung vorgesehen werden generell nur Böden, bei denen eine starke Versauerung festgestellt wurde (pH-Wert unter 4,2). Im Rahmen der Planung werden die Belange des Arten-, Natur- und Wasserschutzes umfangreich berücksichtigt. Bereiche, in denen zum Beispiel kalkungssensible Arten, Biotope oder natürlich saure Standorte vorkommen, werden bei einer Kalkung herausgenommen, sogenannte Ausschlussflächen. Die Planung und Überwachung der Maßnahme erfolgt durch die Untere Forstbehörde (Kreisforstamt) am Landratsamt Tübingen in Abstimmung mit den dortigen Behörden für Natur-, Boden- und Wasserschutz.Eine Bodenschutzkalkung wird höchstens einmal alle 10 Jahre, abhängig vom Versauerungsgrad und der Bodenentwicklung, durchgeführt.Bei Fragen zu der Maßnahme dürfen Sie sich gerne an die Abteilung Forst des Landratsamtes Tübingen wenden. 

Hinweis für alle Bienenhalter bzw. Imker im betroffenen Gebiet:
Aufgrund der Kalkung kann es kurzfristig zu Nahrungsengpässen bei Bienen kommen und zur Beeinträchtigung der Flugmöglichkeiten durch den Staub. Wir bitten die Bienenhalter diesbezüglich um Beachtung und ggf. geeignete Vorkehrungen und Maßnahmen für die Bienenvölker zu treffen.

Flächen

Weitere Informationen

(Meldung vom 07. Oktober 2025)