Landschaftspflege

Landschaftspflegerichtlinie: Vertragsnaturschutz, Biotopvernetzung und Kreispflegeprogramm

Landschaftspflegerichtlinie – Landwirtschaft

Maßnahmen zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft werden im Rahmen einer Biotopvernetzungskonzeption nach der Landschaftspflegerichtlinie gefördert.

Dazu gehören unter anderem:

  • das Erstellen einer Biotopvernetzungskonzeption (in der Regel von Gemeinden)
  • die Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen
  • die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung an besonderen Standorten
  • die Neuanlage und Pflege von Biotopen
  • der Grunderwerb für Biotopgestaltung
  • das Erstellen von Informationstafeln

Die Biotopvernetzungsmaßnahmen erfolgen auf freiwilliger Basis und werden über die Landschaftspflegerichtlinie entschädigt.

Anträge können von Landwirten, Privatpersonen, Vereinen und Gemeinden gestellt werden.

Wir informieren und wickeln die Verfahren ab.

Landschaftspflegerichtlinie – Naturschutz

Blick zum südwestlichen Abhang des Spitzbergs, zu sehen sind zahlreiche Trockenmauern
Offenbereiche am Spitzberg mit Trockenmauern und Streuobstwiesen.

Im Landkreis Tübingen werden zahlreiche Pflegemaßnahmen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen sowie in Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebieten durchgeführt. Im jährlich aufgelegten Kreispflegeprogramm wird die Vielzahl der Aktionen koordiniert und in Absprache mit dem Regierungspräsidium Tübingen über die Landschaftspflegerichtlinie finanziell unterstützt.

Dazu gehören unter anderem:

  • die Pflege sensibler Offenbereiche durch Mahd
  • die Erstpflege (Entbuschung) um die Sukzession zurückzudrängen
  • die Pflege von Gehölzbeständen
  • die Pflege von Gewässern
  • der Wiederaufbau von Trockenmauern

Antragsteller sind Gemeinden, Naturschutzvereine und -verbände, Landwirte und Privatpersonen.

Wir informieren und wickeln die Verfahren ab.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Landwirtschaft: Sachgebiet Agrarstruktur und EU-Verfahren

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Landwirtschaft
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts
Fax: 07071 207-4099

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 13:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Aufgabenbereiche

Kontaktübersichten

Sachgebietsleitung

Frau Möhlenbruch

Übergeordnete Stelle