Landschaftspflege
Landschaftspflegerichtlinie: Vertragsnaturschutz, Biotopvernetzung und Kreispflegeprogramm
Landschaftspflegerichtlinie – Landwirtschaft
Maßnahmen zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft werden im Rahmen einer Biotopvernetzungskonzeption nach der Landschaftspflegerichtlinie gefördert.
Dazu gehören unter anderem:
- das Erstellen einer Biotopvernetzungskonzeption (in der Regel von Gemeinden)
- die Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen
- die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung an besonderen Standorten
- die Neuanlage und Pflege von Biotopen
- der Grunderwerb für Biotopgestaltung
- das Erstellen von Informationstafeln
Die Biotopvernetzungsmaßnahmen erfolgen auf freiwilliger Basis und werden über die Landschaftspflegerichtlinie entschädigt.
Anträge können von Landwirten, Privatpersonen, Vereinen und Gemeinden gestellt werden.
Wir informieren und wickeln die Verfahren ab.
Landschaftspflegerichtlinie – Naturschutz
Im Landkreis Tübingen werden zahlreiche Pflegemaßnahmen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen sowie in Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebieten durchgeführt. Im jährlich aufgelegten Kreispflegeprogramm wird die Vielzahl der Aktionen koordiniert und in Absprache mit dem Regierungspräsidium Tübingen über die Landschaftspflegerichtlinie finanziell unterstützt.
Dazu gehören unter anderem:
- die Pflege sensibler Offenbereiche durch Mahd
- die Erstpflege (Entbuschung) um die Sukzession zurückzudrängen
- die Pflege von Gehölzbeständen
- die Pflege von Gewässern
- der Wiederaufbau von Trockenmauern
Antragsteller sind Gemeinden, Naturschutzvereine und -verbände, Landwirte und Privatpersonen.
Wir informieren und wickeln die Verfahren ab.
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Landwirtschaft: Sachgebiet Agrarstruktur und EU-Verfahren
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 13:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Aufgabenbereiche
Kontaktübersichten
Sachgebietsleitung
Frau Möhlenbruch