Energieschulden

Ansprechpartner:innen im Kreis Tübingen

Haben Sie eine hohe Nachzahlung Ihres Versorgungsunternehmens für Strom oder Gas erhalten und wissen nicht, wie Sie diese bezahlen sollen? Wurde eine offene Rechnung bereits angemahnt oder Ihnen sogar die Einstellung der Energielieferung angedroht?

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, was Sie tun und welche Stellen Ihnen im Landkreis Tübingen weiterhelfen können.

Vorausschauend handeln – Abschläge anpassen, Verbrauch senken

Wenn die Energiekosten bei Ihrem Versorger steigen oder sich Ihr Verbrauch erhöht hat, sollten Sie frühzeitig Ihre monatlichen Abschläge anpassen. Hierdurch kann eine hohe Nachzahlung am Ende des Abrechnungszeitraums vermieden werden. Ihr Energieversorger wird Sie bei der Ermittlung eines passenden Abschlags unterstützen. Eine Zwischenmeldung Ihrer Zählerstände an den Versorger ist in der Regel möglich.

Prüfen Sie Möglichkeiten, Ihren individuellen Verbrauch zu senken. Hilfreiche Tipps finden Sie auf der Homepage Ihres Energieversorgers und in der Broschüre der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für den Landkreis Tübingen:

Infomaterial, Download

Energieberatung

Zudem bieten die Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg individuelle Energieberatungen an. Für Menschen, die eine Sozialleistung beziehen, sind diese kostenlos.

Für nähere Informationen zu den Angeboten wenden Sie sich bitte direkt an die Anbieter.

Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen
 Doblerstraße 13
72074 Tübingen
 
Tel.: 07071 567960
www.agentur-fuer-klimaschutz.de
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Beratungsstelle Reutlingen
Kanzleistraße 20
72764 Reutlingen
 
Tel.: 0711 669110
www.verbraucherzentrale-bawue.de/beratungsstellen/reutlingen

Nachzahlung, Mahnung, drohende Sperre – Werden Sie aktiv

Erster Ansprechpartner im Fall einer Nachzahlung, Mahnung oder Sperrandrohung ist Ihr Energielieferant. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit diesem in Verbindung und besprechen Sie etwaige Zahlungsschwierigkeiten.

Bei einer drohenden Energiesperre wird Ihnen der Energielieferant einen Vorschlag (Abwendungsvereinbarung) unterbreiten, wie eine Energiesperre verhindert werden kann. Hierbei handelt es sich um eine Ratenzahlungsvereinbarung, die es Ihnen ermöglichen soll, die offene Forderung in einem festgelegten Zeitraum zwischen 6 und 18 Monaten zu begleichen.

Sollten Sie gemeinsam zu keiner Lösung kommen oder die Abwendungsvereinbarung scheitern, stehen Ihnen weitere Hilfsmöglichkeiten im Landkreis Tübingen zur Verfügung.

Energiedarlehen von Jobcenter oder Sozialamt

Wenn Sie keine eigenen Mittel zur Verfügung haben, eine Abwendungsvereinbarung mit dem Energieversorger gescheitert ist und die Sperrung der Energieversorgung droht, besteht die Möglichkeit, ein Darlehen beim Jobcenter oder dem zuständigen Sozialamt zu beantragen.

Wer für Ihren Antrag zuständig ist, richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Ihrem Wohnort. Auch Erwerbstätige können unter gewissen Umständen ein Darlehen erhalten.

Personen, die Leistungen des Job-Centers Tübingen erhalten (Wohnort Stadt oder Landkreis Tübingen):

Job-Center Tübingen
Schleifmühlenweg 68
72070 Tübingen
Tel.: 07071 56520

Personen, die keine Leistungen des Job-Centers beziehen und in der Stadt Tübingen wohnen:

Stadt Tübingen
Derendiger Str. 50
72072 Tübingen

Diana Bernardi
Tel.: 07071 204 -1852
Mail: diana.bernardi@tuebingen.de

Monika Vennebörger
Tel.: 07071 204-1290
monika.venneboerger@tuebingen.de

Personen, die keine Leistungen des Job-Centers beziehen und im Landkreis Tübingen wohnen, aber außerhalb der Stadt Tübingen:

Landratsamt Tübingen
Sekretariat Abteilung Soziales
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Tel.: 07071 207-2002
soziales@kreis-tuebingen.de

Brauchen Sie weitere Hilfe oder Unterstützung bei der Schuldenregulierung?

Im Landkreis Tübingen steht Ihnen eine Vielzahl von spezialisierten Beratungsstellen zur Verfügung.

Wenn Sie sich in einer materiellen Notlage befinden, Sie Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen oder der Lösung anderer sozialer Probleme benötigen, können Sie Kontakt zur allgemeinen Sozialberatung von Diakonie oder Caritas aufnehmen.

Sozialberatung Diakonisches Werk Tübingen
Hechinger Straße 13
72072 Tübingen
 
Tel.: 07071 930470
www.kirchenbezirk-tuebingen.de/beratung/sozialberatung
Sozialberatung Caritas-Region Schwarzwald-Gäu
Caritas Zentrum Tübingen
Hechinger Straße 43
72072 Tübingen
 
Tel.: 07071 79620
www.caritas-schwarzwald-gaeu.de/caritas-vor-ort/caritas-tuebingen/allgemeine-sozialberatung/allgemeine-sozialberatung
 
Termine auch in Rottenburg möglich.

Hilfe bei Schulden erhalten Sie von der Schuldnerberatung im Landkreis Tübingen. Diese berät Sie in finanziellen Fragen und unterstützt Sie dabei, Ihre Geldprobleme zu lösen.

Schuldnerberatung Landkreis Tübingen
Hechinger Straße 13
72072 Tübingen
 
Tel.: 07071 9304871
Internet: www.schuldnerberatung-tuebingen.de

Weitere Informationen

  
 

Abteilung Soziales

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: soziales@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-2002
Fax: 07071 207-2099

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Sekretariat

Frau Noyan
Sekretariat
Raum: A2 03
Tel.: 07071 207-2004
Fax: 07071 207-92004
s.noyan@kreis-tuebingen.de

Abteilungsleitung

Frau Ackermann
Raum: A2 01
Tel.: 07071 207-2001
Fax: 07071 207-962001
i.ackermann@kreis-tuebingen.de

Stellvertretende Abteilungsleitung (vormittags erreichbar)

Frau Töpfer
Raum: A2 05
Tel.: 07071 207-2091
Fax: 07071 207-92091
a.toepfer@kreis-tuebingen.de

Stellvertretende Abteilungsleitung

Herr Reichert-Hammerand
Raum: A2 09
Tel.: 07071 207-2008
Fax: 07071 207-92008
j.reichert-hammerand@kreis-tuebingen.de